Fangbegrenzungen ASV Bierbach
Für unsere Bliesstecke gelten folgende Tageshöchstfanggrenzen und Schonmaße bzw. Entnahmefenster:
Das Gesamtgewicht darf 3 kg pro Tag nicht überschreiten!
- 1 Hecht zwischen 50 und 85 cm (Entnahmefenster) oder
- 1 Zander zwischen 45 und 70 cm oder
- 1 Karpfen zwischen 35 und 50 cm oder
- 2 Schleien ab 25 cm
- 3 Forellen ab 25 cm
- 3 Barsche zwischen 15 und 40 cm
- 1 Aal ab 50 cm
- Welse und Weißfische haben keine Fangbegrenzung!
Für den Hechtfang gilt ein Entnahmefenster von 50 cm (Mindestmaß) bis 85 cm (Höchstmaß zur Laichfischschonung). Somit sind Hechte unter 50 cm und über 85 cm umgehend und schonend zurückzusetzen. Das gleiche gilt für Zander mit einem Entnahmefenster von 45 – 70 cm und für Karpfen mit einem
Entnahmefenster von 35 – 50 cm!
Vom 15. Februar bis 31. Mai ist der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen (ausgenommen die künstliche Fliege an der Fliegenrute) an der Blies grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenso ist der Einsatz von toten Köderfischen und Fischstücken in diesem Zeitraum verboten.
An unserem Weiher gelten folgende Tageshöchstfanggrenzen und Schonmaße bzw. Entnahmefenster:
Das Gesamtgewicht darf 3 kg pro Tag nicht überschreiten!
- 1 Karpfen oder
- 2 Schleien oder
- 3 Forellen / Barsche und/oder
- Weißfische bis zur Gewichtsgrenze
- Für Karpfen gilt ein Entnahmefenster von 35 - 50 cm
Ansonsten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.
Bitte beachten sie auch unsere jeweiligen "Gewässerordnungen".

